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Hinweis zur Berufsbezeichnung

Das Gesetz über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26.05.1994 hat die Berufsbezeichnung Physiotherapeut/Physiotherapeutin eingeführt; daneben kann gleichberechtigt die Berufsbezeichnung Krankengymnast/Krankengymnastin geführt werden, wenn die Berufsausbildung vor dem 01.06.1994 abgeschlossen wurde.


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